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   OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 6 A 2344/11   

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https://dejure.org/2012,13650
OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 6 A 2344/11 (https://dejure.org/2012,13650)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.06.2012 - 6 A 2344/11 (https://dejure.org/2012,13650)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 6 A 2344/11 (https://dejure.org/2012,13650)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Beförderung Folgenbeseitigungsanspruch

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beförderung Folgenbeseitigungsanspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag einer Realschulkonrektorin auf Zulassung der Berufung bzgl. ihrer Klage zur Verpflichtung des Dienstherrn zur Übertragung einer Schulleiterstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1; SchulG § 61
    Antrag einer Realschulkonrektorin auf Zulassung der Berufung bzgl. ihrer Klage zur Verpflichtung des Dienstherrn zur Übertragung einer Schulleiterstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Minden - 4 K 1690/10
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 6 A 2344/11
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 26.10.1967 - II C 22.65

    Umfang der Fürsorgepflicht gegenüber Beamten - Erfordernis der Ernennung für die

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 6 A 2344/11
    vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 1967 - II C 22.65 -, BVerwGE 28, 155.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.06.2012 - 6 B 328/12

    Schulleiterstelle Eignungsfeststellungsverfahren Darlegung

    Das Verwaltungsgericht hat sodann ausgeführt, der weitere Antrag der Antragstellerin, dem Antragsgegner im Wege der einstweiligen Anordnung aufzugeben, die Stelle des Schulleiters an der von-G. -Realschule in Q. nicht zu besetzen, bis der Senat im Verfahren 6 A 2344/11 über die Zulassung der Berufung und im Falle der Zulassung über die Berufung entschieden habe, bleibe schon deshalb ohne Erfolg, weil sie die Beteiligung am Stellenbesetzungsverfahren nicht beanspruchen könne.

    Ein solcher Anspruch besteht aus den im Senatsbeschluss vom 28. Juni 2012 - 6 A 2344/11 - ausgeführten Gründen, auf die zur Vermeidung von Wiederholungen Bezug genommen wird, nicht.

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